Über Antrag der Connect Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.03.2014, KOA 2.135/14-003 erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „24-tv“ über den Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm ab 15.09.2016 über den Satelliten HOTBIRD 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder 9, Frequenz: 11.373 MHz verbreitet wird. Die Verbreitung über den bisherigen Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz endet mit Ablauf des 15.10.2016.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G