Die KommAustria hat über Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger-Radler, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 04.11.2013, KOA 2.135/13-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.10.2018, KOA 2.150/18-024, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Mühlviertel TV“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 12,663 GHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Mühlviertel TV“ ab 01.01.2021 täglich von 08:00 bis 08:30 Uhr, 13:00 bis 13:30 Uhr, 18:00 bis 18:30 Uhr und 23:00 bis 23:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"