Die KommAustria hat über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 15.09.2022, KOA 2.135/22-025, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „Sky Sport Austria“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm sowie die schon bisher bei erhöhtem Programmaufkommen verbreiteten, bis zu zehn Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt in HD ab 22.03.2023 über die im Bescheid angeführten Kapazitäten des Satelliten ASTRA 19,2° Ost, verbreitet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"