Gemäß § 7 Abs 6 Privatradiogesetz (PrR-G) hat die KommAustria festgestellt, dass auch nach Abtretung von 74% der Geschäftsanteile der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation GmbH an die Krone Radio Marketing und Beteiligungs GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs 2 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G