• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    15.04.2019
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    ORS comm GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.234/19-003

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen "MUX C - Oststeiermark und Raum Graz"

Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 iVm § 25 Abs. 3 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb diverser Funkanlagen erteilt.

Der Bescheid der KommAustria vom 15.04.2019, KOA 4.234/19-003, betreffend die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ wurde gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnungen des Kanals richtig „Kanal 24“ lautet.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen

Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.

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