Die KommAustria hat der Regionalradio Tirol GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität Funkstelle SCHWAZ 2, Standort Heuberg, Frequenz 105,5 MHz zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 31.01.2008, KOA 1.170/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 06.08.2010, KOA 1.170/10-001, zugeteilten Versorgungsgebiet "Tirol" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G