Gemäß § 7 Abs 6 Privatradiogesetz (PrR-G) hat die KommAustria festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100% der Geschäftsanteile der
Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH durch die "Tele-Kurier" Gesellschaft zum Studium neuer Kommunikationssysteme GmbH & Co KEG an die Kurier Hörfunk Beteiligung GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs 2 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes