Die KommAustria hat der A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.08.2016, KOA 2.135/16-005, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „oe24 TV“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms im SD-Format über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001) bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“