• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    28.12.2018
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR)
  • GZ
    KOA 1.004/18-014

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“

Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2022 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen