Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die im Bescheid umschriebenen Übertragungskapazitäten „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 89,3 MHz“ und „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zuletzt gändert mit Bescheid der KommAustria vom 01.04.2020, KOA 1.411/20-006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg 106,6 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"