Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 31.12.2017 bis zum 11.03.2018 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Eistraum 2018“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen unterlassender Bekanntgabe nach dem MedKF-TG
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