Mit diesem Bescheid wurden der U1 Tirol Medien GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die Übertragungskapazitäten „IMST 3 (Osterstein Arzl) 95,0 MHz“ und „LANDECK 3 (Krahberg Bergstation) 101,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.530/11-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Östliches Nordtirol und Teile des Tiroler Oberlandes“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G