• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    01.08.2018
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.170/18-014

Ermahnung wegen verspäteter Anzeige einer Eigentumsänderung

Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Regionalradio Tirol GmbH zu verantworten, dass die Regionalradio Tirol GmbH im Zeitraum vom 15.12.2016 bis zum 04.05.2017 eine spätestens am 30.11.2016 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht bei der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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