Der Wirth GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Region Mostviertel“) der Wirth GmbH (gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.214/08-001) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Es wurde ein regionales, an alle Altersgruppen gerichtetes 24 Stunden Programm genehmigt („M4“), das in der Programmgestaltung alle gesellschaftlichen Bereiche des Verbreitungsgebietes berücksichtigt und insbesondere aktuelle Informationen aus den Gemeinden und deren öffentlichen Einrichtungen sowie Reportagen von Privaten, Vereinen und der Wirtschaft umfasst. Das unverschlüsselt ausgestrahlte und fast zur Gänze eigengestaltete Programm wird jede Stunde wiederholt.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G