1. Über Anzeige der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG (FN 357120 b beim HG Wien) wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass durch die Aufnahme des von der Bohmann Druck- und Verlag - Gesellschaft m.b.H. & Co. KG veranstalteten Programms „Schau TV“ sowie des von Radio Maria Österreich – der Sender mit Sendung veranstalteten Programms „Radio Maria“ über „MUX B (DVB-T)“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
2. Spruchpunkt 4.3.5. des Bescheides der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, wird befristet bis zum 31.08.2016 dahingehend abgeändert, dass die schon vor dem 02.08.2016 über „MUX B (DVB-T)“ im Raum Wien verbreiteten Programme unter der Voraussetzung, dass dafür ausreichende Datenrate zur Verfügung steht, auch ohne Durchführung einer Ausschreibung gemäß der Beilage ./I des zitierten Bescheides, verbreitet werden dürfen.
3. Das mit Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, genehmigte Programmbouquet für „MUX B“ wird in Spruchpunkt 4.3.3.b. des o.g. Bescheides gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G befristet bis zur Genehmigung einer Änderung des Programmbouquets aufgrund eines Auswahlverfahrens im Sinn der Beilage ./I des zitierten Bescheides, längstens aber bis zum 31.08.2016, dahingehend geändert, dass es im Großraum Wien nachfolgende Programme umfasst:
* PULS 4 SD (PULS 4 TV GmbH & Co KG)
* 3Sat SD (ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN)
* Servus TV / Red Bull TV SD (Red Bull Media House GmbH)
* ORF III SD (Österreichischer Rundfunk)
* ORF Sport+ SD (Österreichischer Rundfunk)
Nur im Raum Wien
* Radio Maria (Radio Maria Österreich – der Sender mit Sendung)
* Schau TV (Bohmann Druck- und Verlag - Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes