Der Radio Event GmbH, Tannenberggasse 2, 6130 Schwaz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, wird für den Zeitraum vom 02.01.2012 bis 29.01.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk „Radio Olympia“ anlässlich der Olympischen Jugendwinterspiele 2012 in Innsbruck und Seefeld erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes