Der Radio Event GmbH, Tannenberggasse 2, 6130 Schwaz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003, wird für den Zeitraum vom 02.01.2012 bis 29.01.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk „Radio Olympia“ anlässlich der Olympischen Jugendwinterspiele 2012 in Innsbruck und Seefeld erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"