Die KommAustria hat über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms "ProSieben MAXX Austria" gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms verschlüsselt im SD-Format auch über die Multiplex-Plattform "MUX C - Großraum Linz" der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) beginnend mit 25.12.2018 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“