Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat den Antrag der Regionalradio Tirol GmbH auf anonymisierte Veröffentlichung des Bescheides der KommAustria vom 24.11.2010, KOA 1.170/10-015, gemäß § 19 Abs. 1 KommAustria-Gesetz (KOG) zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G