Die KommAustria hat der Radio Austria GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 folgende Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung im Rahmen ihrer mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 20.12.2022, KOA 1.012/22-049, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk zugeordnet:
„MUERZZUSCHLAG 2 (Stuhleck) 104,9 MHz“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"