Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung werden gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „JENBACH 3 (Kanzelkehre Raststation) 107,9 MHz“ und „MAYRHOFEN 3 (Ahorn – Panorama Funkstation) 96,00 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich (jeweils Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „WIEN 6 (Währinger Gürtel) 91,3 MHz“
Beschwerde gegen den ORF
Rechtsverletzung wegen Nichtachtung der Grundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt