Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG (FN 256454 p beim Handelsgericht Wien) für den Zeitraum von 08.08.2016 bis 19.08.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage am Standort BREGENZ 1 (Pfänder) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G