• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    05.12.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/19-038

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Der Beschuldigte hat als vertretungsbefugtes Organ des Rechtsträgers Gemeindeverband des Sanitätssprengels Vils und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher, zu verantworten, dass der Gemeindeverband des Sanitätssprengels Vils in 6682 Vils, Stadtplatz 1, innerhalb des Zeitraums von 01.10.2018 bis 15.10.2018 sowie in der mit Schreiben vom 29.10.2018, KOA 13.250/18-005, gesetzten Nachfrist von vier Wochen, d.i. im Zeitraum von 05.11.2018 bis 03.12.2018, Bekanntgaben gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG an die KommAustria über die unter www.rtr.at („eRTR/Anmeldung“) abrufbare Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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