Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 iVm § 25 Abs. 3 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX F“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-002) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen, geändert bzw. genehmigt:
SBG 602 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH 5020 Salzburg, Alpenstraße 107 47° 46' 27'' / 13° 4' 9'' 42
SBG 603 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. 5020 Salzburg, Europstraße 1 47° 49' 0'' / 13° 0' 33'' 42
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"