Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „BEZAU 2 - Richtfunkmast Bergstation 104,7 MHz“, „EBEN Pongau - Langbruckwald 104,3 MHz“, „S ANTON ARLB 2 - Galzig RIFU Telekom 103,3 MHz“, „BRUECKL - Lippekogel 105,3 MHz“ und „STEUERBERG - Hinterwachsenberg 106,6 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G