Die KommAustria hat die am 10.08.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend des Facebook Profils „A“ abrufbar unter https://www.facebook.com/people/A gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.