• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    31.03.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Grün Weiß GmbH
  • GZ
    KOA 1.471/23-001

Fernmelderechtliche Änderung betreffend die ÜKap „GRATKORN 2 (Gsoller Kogel) 95,0 MHz“

Die KommAustria hat über Antrag der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.05.2020, KOA 1.471/20-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „GRATKORN 2 (Gsoller Kogel) 95,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Diagrammänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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