Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25a Abs. 6 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX D erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX D gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 29.02.2008, KOA 4.250/08-033) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
WIEN 5 (Arsenal) Kanal 36
WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 36
INNSBRUCK 2 (Seegrube) Kanal 37
VIKTRING (Stifterkogel) Kanal 46
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G