Der Telemediendienst GmbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1 H, Transponder 87, 19,2° Ost, verbreiteten verschlüsselten Fernsehprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm ist ein Erotikspartenprogramm, welches verschlüsselt als Abonnentenfernsehen im Pay-Per-View-Verfahren von 0:00 bis 24:00 ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes