Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Zwei Privatradio GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im dort beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RSD-PI-Code wie im technischen Anlageblatt ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"