Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 6, und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 22.06.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 104,2 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.