Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „TATTENDORF (Raiffeisen Silo) 90,8 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.701/11-007, zugteilten Versorgungsgebietes „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"