Die KommAustria hat die am 05.10.2020, ergänzt am 19.10.2020, eingelangte Anzeige von A betreffend des Twitch Kanals „Trynd0r“ unter der URL „https://www.twitch.tv/trynd0r“ sowie des YouTube Kanals „Try N Kraft“ unter der URL „https://www.youtube.com/channel/UCO3wPisxVSO3WfArrxzAMKw/featured“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"