Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG (Demmerkogel) 101,1 MHz" ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge des Medienprojektvereins Steiermark und der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel TV Gesellschaft m.b.H. & Co KEG wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen