Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG (Demmerkogel) 101,1 MHz" ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge des Medienprojektvereins Steiermark und der WKK Lokal-TV der Weststeirischen Kabel TV Gesellschaft m.b.H. & Co KEG wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"