Über Anzeige der Bohmann Druck- und Verlag - Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2012, KOA 2.135/12-005, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11244 H, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2012, KOA 4.400/12-004, wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G, die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass beginnend mit 02.08.2016 an die Stelle der Multiplex-Plattform „MUX B“ (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) die Multiplex-Plattform „MUX B (DVB-T2)“ (Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034) tritt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G