Die KommAustria hat der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen Fernsehprogramms „ProSieben MAXX Austria“ über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die verschlüsselte Weiterverbreitung dieses Programms im SD-Format auch über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001) genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes