Die Komm Austria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 31.12.2018 bis zum 10.03.2019 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Eistraum 2019“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Veröffentlichung der Entscheidung entspricht nicht dem Original.