Die KommAustria hat der Sportradar Media Services GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "LAOLA1.tv" über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk ("MUX C - Wien") für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
"LAOLA1.tv" ist ein österreichisches 24-Stunden-Programm, das ausschließlich aus Übertragungen (Live, Re-Live), Highlightsendungen und anderen Formaten aus der Welt des Sports (z.B. Studiosendungen und Spielzusammenfassungen) besteht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes