Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten im Großraum Wien erteilt.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G