Die KommAustria hat der 4M Digital Media OG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Außerfern“ der Telenet Systems GmbH (Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003) für die Dauer von zehn Jahren ab 09.10.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"