• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    28.02.2022
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 4.431/21-001

Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der WH Media GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften dieser Gesellschaft strafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, dass am 25.09.2019 im über die terrestrische Multiplexplattform "MUX C – Wien" verbreiteten Fernsehprogramm "W24"

1. von ca. 18:55:30 Uhr bis ca. 19:00:32 Uhr Werbung für Erste-Hilfe-Kurse des Wiener Roten Kreuzes ausgestrahlt wurde, die nicht an ihrem Anfang und Ende durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt war, sowie

2. von ca. 19:02:37 Uhr bis ca. 20:31:43 Uhr eine Sendung zur politischen Information ausgestrahlt wurde, die finanziell von „Younion _ Die Daseinsgewerkschaft“ unterstützt war.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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