Der WT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „WT1“ über die der LT1 Privatfernsehen GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.215/08-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C – Weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich“ für die Dauer von zehn Jahren ab 20.04.2017 erteilt.
Das Programm „WT1“ ist ein unverschlüsselt im Transportmodell ausgestrahltes, zu ca. 90 % eigenproduziertes 24-Stunden-Programm mit Informationen (Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und zu aktuellen Anlässen) sowie Beiträgen über Events, Sport, Kultur, Szene; Jugend etc. mit dem Fokus auf den Raum Wels und Wels-Land. Dabei wird zweimal wöchentlich eine Sendung im Umfang von 60 bis 90 Minuten neu produziert, die am Montag und Donnerstag jeweils um 18:00 Uhr auf Sendung geht und wird anschließend rund um die Uhr, bis zum Start der neuen Sendung, ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA