Der ProSieben Rundfunk und Medienproduktion GmbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1, Transponder 82, 19,2° Ost, verbreiteten Fernsehprogramms für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Das Programm ist ein non-fiktionales News-, Infotainment- und Unterhaltungsprogramm aus und über Österreich und wird als Fensterprogramm im Rahmenprogramm ProSieben verbreitet, wobei sieben Fenster pro Woche, jedes mit einer täglichen Dauer von bis zu 30 Minuten, in der Prime Time von ProSieben ausgestrahlt werden. Es enthält weiters ein Teletextangebot.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen