• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.09.2021
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    LT 1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 2.250/21-044

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und 7 KOG iVm § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die LT 1 Privatfernsehen GmbH am 09.09.2020 von 17:30 bis 19:30 Uhr im über Satellit verbreiteten Fernsehprogramm „LT1“

a) die Bestimmung des § 37 Abs. 4 AMD-G verletzt hat, indem sie eine Sendung zur politischen Information ausgestrahlt hat, welche unzulässigerweise von „Gmundner Milch“, „HappyFit“ und „Herzenstochter“ finanziell unterstützt worden ist,

b) die Bestimmung des § 31 Abs. 2 AMD-G verletzt hat, indem sie Schleichwerbung für „HappyFit“ und „Le Burger“ ausgestrahlt hat, und

c) die Bestimmung des § 32 Abs. 1 AMD-G verletzt hat, indem eine Moderatorin, die regelmäßig in Nachrichtensendungen auftritt, in einem Sponsorhinweis aufgetreten ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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