Der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH werden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „YBBS 104,3 MHz“ mit den in den Beilagen 1a und 1b beschriebenen Sendestandorten „YBBS DONAU 2 (Ybbser Berg) 104,3 MHz“ und „YBBS DONAU 3 (Blindenmarkt) 104,3 MHz“ sowie die in Beilage 2 beschriebene Übertragungskapazität „MELK 2 (Schrattenbruck) 102,0 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.192/11-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 03.12.2018, KOA 1.192/18-029, zugeordneten Versorgungsgebietes „Wien 102,5 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der veröffentlichte Bescheid entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G