Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G das folgende Programmbouquet genehmigt:
Verbreitung von
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen