Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G das folgende Programmbouquet genehmigt: Verbreitung von
4.224-11-030_-_Bescheid_Programmbouquetänderung.pdf
Streafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung