Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G das folgende Programmbouquet genehmigt: Verbreitung von
4.224-11-030_-_Bescheid_Programmbouquetänderung.pdf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Verletzung von Werbebestimmungen
Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2025