Über Anzeige der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 01.12.2009, KOA 4.418/09-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „KULT 1“, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „KULT 1“ beginnend mit 02.12.2018 in SD über die Multiplex-Plattform „MUX C – Kärnten“ der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 27.11.2018, KOA 4.218/18-007)
weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.