Über Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 13.07.2018, KOA 2.150/18-007, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Sky Sport Austria“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass ab 19.01.2018 ausgewählte Programminhalte in zeitlich nicht beschränktem Ausmaß free to air („FTA“) ausgestrahlt werden.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 30.04.2019, KOA 2.150/19-003, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes