Der Servus TV Fernsehgesellschaft mbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 115 (SD) und Transponder 7 (HD), verbreiteten Fensterprogramms namens „Servus TV Deutschland“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes