Dem Verein Basic Vocal wurde für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 02.07.2010 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 88,2 MHz" umschrieben, und umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Es handelt sich um ein eigengestaltetes 24-h- Programm für Jugendliche und Personen mittleren Alters im HOT AC Format mit Ausnahme der Musikrichtungen Techno und Rock. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G