Der gemäß § 4 Audiovisuelle Mediendienste Gesetz gestellte Antrag der Persian Media Corporation Limited auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HOT BIRD 13° Ost, Transponder 127, horizontal verbreiteten Fernsehprogramms namens „Persian Music Channel“ für die Dauer von 10 Jahren, wird gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 3 und 4 AMD-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes